AGB des LICHTGUT

1§ Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Lichtgut Appartements zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des LICHTGUTS.

Die Geschäftsbedingungen gelten ebenso für Verträge über die Vermittlung und Durchführung von Pauschalarrangements, Führungen, Kursen, Ausflügen, Events und anderen Veranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des LICHTGUTS.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur bei direktem Vertragsschluss mit dem LICHTGUT. nicht bei Vertragsschluss über Dritte, wie etwa der Buchungsplattform des Tourismusverbands und der daran angeschlossenen Kanäle etc.

2§ Vertragsabschluss, Vertragspartner und Verjährung

Vertragspartner sind das LICHTGUT und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch das LICHTGUT zustande. Im Falle einer Online-Buchung des Kunden über die Webseite, per E-Mail oder telefonisch wird die Buchung unverzüglich durch das LICHTGUT per E-Mail bestätigt. Das LICHTGUT bestätigt den Vertrag gegenüber dem Kunden spätestens innerhalb von zwei Werktagen. Mit der Bestätigung ist der Vertrag abgeschlossen.

3§ Leistungen, Rechnungen

Das LICHTGUT ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom LICHTGUT zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des LICHTGUT zu zahlen.

Rechnungen des LICHTGUTS ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das LICHTGUT kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das LICHTGUT berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem LICHTGUT  bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4§ Preise

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern.

5§ Anzahlung

Mit Vertragsschluss wird i. d. R. eine Anzahlung fällig. Diese beträgt i. d. R. 25 % des Gesamtpreises. Die LICHTGUT ist berechtigt bei Vertragsschluss oder in begründeten Fällen vom Kunden eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Das LICHTGUT ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.

Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, entscheidungsreif oder unstreitig sind.

6§ Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des LICHTGUT

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen i. S. d. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, d. h. bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Sofern zwischen dem LICHTGUT und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des LICHTGUTs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem LICHTGUT ausübt.

Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen an:

E-Mail: ... oder an die
Anschrift: LICHTGUT, Gut Kleinbeeren 1, 14979 Großbeeren

Bei einer Rücktrittserklärung von einem Vertrag über die mietweise Überlassung des Appartements zahlt der Kunde:

  • bis zu 84 Tage vor dem Anreisedatum 0 % des Gesamtpreises
  • bis zu 28 Tage vor dem Anreisedatum 25 % des Gesamtpreises
  • danach 90 % des Gesamtpreises.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt das LICHTGUT einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das LICHTGUT den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das LICHTGUT hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume, aus anderweitiger Buchung der Leistungen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Räume nicht anderweitig vermietet oder die Leistungen nicht anderweitig wahrgenommen, so kann das LICHTGUT den Abzug für ersparte Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 bis 7 pauschalieren.

7§ Rücktritt des LICHTGUT

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das LICHTGUT in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des LICHTGUT mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom LICHTGUT gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das LICHTGUT ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das LICHTGUT berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von der das LICHTGUT nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; der Kunde in erheblicher Weise schuldhaft gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und sein Verhalten trotz einer Abmahnung fortsetzt oder Räume zum Beispiel wegen Instandsetzungsmaßnamen nicht zur Verfügung stehen.

Der berechtigte Rücktritt des LICHTGUT begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

8§ Zimmerbereitstellung, -übergabe und – rücknahme (Anreise, Abreise)

Das gebuchte LICHTGUT Appartement steht dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag ist das LICHTGUT spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das LICHTGUT aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem LICHTGUT kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Jede Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als den unter § 1 Abs. 1 bis 3 genannten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des LICHTGUT § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen.

9§ Haftung des LICHTGUT

Das LICHTGUT haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des LICHTGUT bzw. auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten des LICHTGUT beruhen. Als wesentliche Pflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen (sog. Kardinalspflichten). Einer Pflichtverletzung des LICHTGUT steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des LICHTGUT auftreten, wird das LICHTGUT nach Kenntnis oder auf Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet das LICHTGUT dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, setzt die Haftung eine gesonderte Vereinbarung mit dem LICHTGUT voraus.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz des LICHTGUT zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des LICHTGUT abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das LICHTGUT nur nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen.

10§ Schlussbestimmungen

Es gilt das deutsche Recht.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ­– auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des LICHTGUT. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Sitz des LICHTGUT als Gerichtsstand.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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